Ein Gastartikel der Gartenhaus GmbH
Das Leben erfordert Regeln, um einen organisierten, reibungslosen Umgang genießen zu können. Gerade bei Grundstücksgrenzen, zu denen auch der Gartenzaun gehört, ist die Einhaltung wichtig. Wie bedeutend es ist, dass man sich an diese Gesetze hält, zeigt die Statistik über die jährlichen Gerichtsverhandlungen im Bereich Nachbarschaftsstreit.
In den unterschiedlichen Bundesländern muss im Vorfeld der Verhandlung eine neutrale Person versuchen, Frieden zu schaffen (siehe: Regeln rund um den Gartenzaun, Frankfurter Rundschau 2013). Oft können Streitereien verhindert werden, wenn vor Veränderung der Zaunanlage der Kontakt zum betreffenden Nachbarn gesucht wird. Toleranz entwickelt sich beim Wort und nicht bei vollendeten Maßnahmen.
Die größten Streitpunkte:
- Abstand von Hecken und Bäumen
- Regelmäßiges Stutzen von Ästen und Zweigen
- Eigentum von Obst bei Grenzüberschreitung
- Höhen und Abstand von Bauten
- Feiern und Zusammensitzen im Freien
- Lärm
- Geruch und Qualm beim Grillen
- Laub
- Spielwaren von Kindern
- Haustiere
Hecken und Bäume und ihr Wachstum
Bei Gewächsen hängt der Mindestabstand von der Höhe und der Schnelligkeit des Wachstums ab. So ist bei Hecken, die eine Höhe von zwei Metern nicht überschreiten, lediglich ein Abstand von zwei Metern zur Hecke notwendig. Bei Bäumen ist dieser Zaunabstand ebenfalls ausreichend, wenn es sich um eine normal wachsende Sorte handelt. Ist es allerdings ein schnell wachsender Baum, vergrößert sich der Mindestabstand auf vier Meter. Äste, die über die Grenze ragen, sollten besichtigt und gegebenenfalls gekürzt werden. Dies ist vor allem dann notwendig, wenn die Pläne der Nachbarn beeinträchtigt werden. Die Kürzung darf der Nachbar erst nach mehrmaligem Bitten und Ermahnen selbst vornehmen. Wurzeln, die an der Oberfläche in das Grundstück wachsen, dürfen jederzeit vom Grundstücksbesitzer entfernt werden. Handelt es sich um einen Obstbaum, gilt zu wissen, dass das Obst so lange das Eigentum des Baumbesitzers ist, bis es auf natürliche Weise auf den Boden fällt.
Richtlinien rund ums Gartenhaus
Auch beim Gartenhaus oder bei größeren Geräteschuppen gelten Maximalmaße, was die Höhe und die Länge der Gebäude anbelangt. Während ein Gewächshaus nur mit einem Meter Abstand zur Grenze errichtet werden kann, fällt der vorgeschriebene Mindestabstand bei größeren Bauten anders aus. Dieser ist zum einen vom Bundesland abhängig, und zum anderen macht die Bauart einen großen Unterschied. Sollte das Gartenhäuschen etwas größer sein, kann eine Genehmigung durch die Stadt notwendig werden.
Einheitlich ist, dass…
- die mittlere Wandhöhe drei Meter nicht überschreiten darf
- pro Grundstücksgrenze nur neun Meter verbaut werden dürfen
- es keine Wärmeerzeugung durch Verbrennung vorsieht
- es aus einem Raum besteht
Die Unterschiede der einzelnen Bundesländer zeigen sich in der Grundfläche und Höhe, selbst die Wandfläche kann ein Kriterium sein, wenn es um die Genehmigung und den möglichen Standort geht. Mehr zu diesem Thema lesen Sie im Artikel der Gartenhaus GmbH (Titel: „Komm mir bloß nicht zu nahe!“).
Grillen und Feiern – bis um wie viel Uhr?
Grillen und Zusammensitzen mit Freunden und Familie gehört für viele Menschen einfach zum Sommer dazu. In den Punkten Geruch und Lärm kommt es immer wieder zu Konflikten. Da es ortsüblich ist, haben es Anwohner zu dulden, wenn sich die Lautstärke im Rahmen hält. Gegen normale Gesprächslautstärke ohne Musik zu einer angemessenen Uhrzeit gibt es nichts einzuwenden. Dies haben Gerichtsurteile in der Vergangenheit festgelegt. Um Streit zu vermeiden, bietet es sich dennoch an, nach 22 Uhr in der Wohnung weiter zu feiern. Bei Streitigkeiten darf – je nach Bundesland und Gericht von der Anzahl unterschiedlich – nach wie vor gegrillt werden. Die Häufigkeit liegt mit viermal bis 25-mal weit auseinander.
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4 Kommentare
Sehr nützlicher und hilfreicher Beitrag, danke! Ich wusste bis heute nicht, dass das Obst vom Nachbarn erst meins ist, wenn dieses meinen Boden berührt. Bisher habe ich immer wieder mal von seinem Pflaumenbaum „geklaut“, sofern ich angekommen bin ;)
Ja, bei den Pfirsichen meiner Nachbarn werde ich jetzt auch zugreifen, sobald sie unten liegen ;-)
Der Beitrag ist sehr hilfreich und einiges wusste ich noch gar nicht. Die Tipps helfen mir zukünftigen Ärger mit mein nachbaren zu vermeiden.
Habe eine Frage
Unser Nachbar hat dicht an unseren Trennzaun ein kleines Foliengewächshaus aufgestellt .Leider ist es somit neben unseren Schlafzimmerfenster Bei Wind ist es nicht zu überhören da wir gern mit offenen Fenster schlafen . Muss ich mir das gefallen lassen ?